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OLG Hamm, 02.05.2000 - 4 Ss 412/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Aufhebung einer fehlerhaften Gesamtfreiheitsstrafe, Zäsurwirkung, Verschlechterungsverbot, Gesamtschau der Rechtsfolgen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 4 Ss 412/00
Das Landgericht hat zwar zu Recht festgestellt, dass die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Detmold vom 28. Juli 1999 vorliegend nicht in Betracht kommt, weil insoweit das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Detmold vom 28. Juni 1999 bereits eine Zäsurwirkung entfaltet hatte (vgl. BGH NJW 1991, 1763, 1763).Die Strafe, auf die das Landgericht erkennen durfte, durfte daher vorliegend eine Freiheitsstrafe von vier Monaten nicht übersteigen (vgl. BGH NJW 1991, 1763, 1763 f.).